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   BFH, 24.09.1985 - III B 68-69/84, III B 68/84, III B 69/84   

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https://dejure.org/1985,11165
BFH, 24.09.1985 - III B 68-69/84, III B 68/84, III B 69/84 (https://dejure.org/1985,11165)
BFH, Entscheidung vom 24.09.1985 - III B 68-69/84, III B 68/84, III B 69/84 (https://dejure.org/1985,11165)
BFH, Entscheidung vom 24. September 1985 - III B 68-69/84, III B 68/84, III B 69/84 (https://dejure.org/1985,11165)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.10.1984 - IX R 177/83

    Revisionsbegründung - Anforderungen - Prozeßbevollmächtiger - Bezugnahme auf

    Auszug aus BFH, 24.09.1985 - III B 68/84
    Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist durch einen vom Beschwerdeführer persönlich verfaßten und unterzeichneten Schriftsatz, auch wenn er von dem Prozeßbevollmächtigten eingereicht und zum Gegenstand seines Vorbringens erklärt wird, jedenfalls dann nicht ordnungsgemäß begründet, wenn der Streitstoff von dem Prozeßbevollmächtigten selbst ersichtlich nicht überprüft worden ist (Beschluß des Bundessozialgerichts vom 15. April 1981 1 BA 23/81, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1982, 80; vgl. auch BFH-Beschluß vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470, wo die Bezugnahme eines Prozeßbevollmächtigten i. S. des Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG auf ein von einem nicht vor dem BFH postulationsfähigen Prof. Dr. jur. nicht als den gesetzlichen Erfordernissen einer Revisionsbegründung genügend angesehen wurde).
  • BFH, 10.11.1966 - V R 46/66

    Zulässigkeit einer Revision ohne Vorlegen einer Vollmacht

    Auszug aus BFH, 24.09.1985 - III B 68/84
    Die an sich auf die Kläger zu 2 bis 5 entfallenden Kosten werden dem Kläger zu 1 auferlegt, da er den Anlaß zur erfolglosen Prozeßführung gegeben hat (BFH-Beschluß vom 10. November 1966 V R 46/66, BFHE 87, 1, BStBl III 1967, 5).
  • BFH, 14.05.1982 - VI R 197/81

    Revisionsbegründungsschrift - Verantwortungsübernahme

    Auszug aus BFH, 24.09.1985 - III B 68/84
    Denn nach der Rechtsprechung des BFH ist es Sinn und Zweck des durch das BFHEntlG eingeführten Vertretungszwangs, den BFH dadurch zu entlasten, daß die Rechtsbehelfe nur noch von solchen Personen eingelegt und begründet werden dürfen, die durch ihre fachliche Vorbildung in der Lage sind, die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs zu beurteilen und das Verfahren vor dem BFH sachgerecht zu führen (Beschluß vom 14. Mai 1982 VI R 197/81, BFHE 136, 52, BStBl II 1982, 607).
  • BSG, 15.04.1981 - 1 BA 23/81

    Nichtzulassungsbeschwerde - Ordnungsgemäße Begründung - Nicht überprüfter

    Auszug aus BFH, 24.09.1985 - III B 68/84
    Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist durch einen vom Beschwerdeführer persönlich verfaßten und unterzeichneten Schriftsatz, auch wenn er von dem Prozeßbevollmächtigten eingereicht und zum Gegenstand seines Vorbringens erklärt wird, jedenfalls dann nicht ordnungsgemäß begründet, wenn der Streitstoff von dem Prozeßbevollmächtigten selbst ersichtlich nicht überprüft worden ist (Beschluß des Bundessozialgerichts vom 15. April 1981 1 BA 23/81, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1982, 80; vgl. auch BFH-Beschluß vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470, wo die Bezugnahme eines Prozeßbevollmächtigten i. S. des Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG auf ein von einem nicht vor dem BFH postulationsfähigen Prof. Dr. jur. nicht als den gesetzlichen Erfordernissen einer Revisionsbegründung genügend angesehen wurde).
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